IT-Projektverträge: Von klassisch bis agil – Vertragsrecht und Steuerrecht
Lutherstraße 14
69120 Heidelberg
Deutschland
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir laden herzlich zum nächsten Treffen unserer Arbeitsgemeinschaft IT-Recht / Neue Medien der Anwaltsvereine Heidelberg und Mannheim ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 08.03.2018, ab 19:00 Uhr in der Dorfschänke Neuenheim (http://dorfschaenke-hd.com/ – Lutherstraße 14 in 69120 Heidelberg) statt.
Als Referenten begrüßen wir Herrn Rechtsanwalt und FA IT-Recht Dr. Tobias Sedlmeier. Er wird über das Thema
„IT-Projektverträge: Von klassisch bis agil – Vertragsrecht und Steuerrecht“
referieren.
Die Anforderungen an IT-Projektverträge haben sich in letzter Zeit stark verändert und sind deutlich anspruchsvoller geworden. Dies liegt insbesondere am immer stärker werdenden Einfluss agiler Projektmethoden in der Projekt-Praxis, am immer größer werdenden Anteil von Cloud-Leistungen im Projekt sowie an der Tatsache, dass die Finanzbehörden IT-Projektverträge bei Außenprüfungen immer genauer unter die Lupe nehmen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen vertrags- und steuerrechtlichen Anforderungen an IT-Projektverträge unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen klassischen und agilen Projektmethoden sowie von Cloud-Leistungen im Projekt. Ferner gibt der Vortrag Gestaltungshinweise.
Aus dem Inhalt:
- Vertragsrechtliche Konsequenzen von agiler und klassischer IT-Projektmethodik
- Sinnvolle Gestaltung des typengemischten IT-Projektvertrags
- Besondere Gefahren der agilen Projektmethodik – und Abwehrmöglichkeiten:
o konkludente Gründung einer GbR (mit allen steuerlichen Konsequenzen)
o konkludente Begründung einer Miturheberschaft (§ 8 UrhG)
o Arbeitnehmerüberlassung - Regelungsbedarf im IT-Projektvertrag (jeweils für klassische und agile Methodik) bzgl.
o Verantwortlichkeiten der Parteien
o Cloud-Leistungen
o Nutzungsrechte an Software
o Dokumentation, Information, Projektmanagement
o Test und Abnahme
o Eskalation und Exit - Steuerliche Aspekte
o Auswirkungen auf IT-Projektvertrag aus Aktivierungs- und Abschreibungspflichten von IT-Projektleistungen
o Abzugsteuerpflicht bei IT-Projektleistungen und daraus resultierender Regelungsbedarf im IT-Projektvertrag
o Gewerbesteuerhinzurechnung bei IT-Projektleistungen und daraus resultierender Regelungsbedarf im IT-Projektvertrag
Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Arnhilt Kuder
Rechtsanwältin