Fortbildung Opferrecht – Thema: Psychosoziale Prozessbegleitung – Der unbekannte Begleiter
Dossenheimer Landstraße 4
69121 Heidelberg
Deutschland
Ab dem 01.01.2017 wird das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung als obligatorischer Begleiter in die strafprozessuale Wirklichkeit treten. Was genau kommt da auf die strafpozessual Beteiligten zu? Was sind die Aufgaben und Grenzen der psychosozialen Prozessbegleitung? Wird sie den prozessualen Alltag in den betroffenen Strafverfahren spürbar verändern und wie ist sie in die verfahrensrechtliche Wirklichkeit zu integrieren? Eine Gelegenheit, Antworten auf diese und andere Fragen zu finden, bietet uns unsere Referentin Frau Dipl.-Soz. Reinhild Beermann (Gründungs- und Vorstandsmitglied des Bundesverbands Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP)), die hierfür auf eine langjährige eigene Praxiserfahrung der psychosozialen Prozessbegleitung zurückgreifen kann.
Hinweis: Wegen der beschränkten Parkmöglichkeiten vor Ort empfiehlt sich eine rechtzeitige Anfahrt oder die Nutzung des ÖPNV (mit den Linien 23, 24 oder der OEG bis Haltestelle Hans-Thoma-Platz)