AG Opferrecht: Veranstaltung Adhäsionsverfahren entfällt!

DIE U.G. VERANSTALTUNG ENTFÄLLT WEGEN VERHINDERUNG DES REFERENTEN UND WIRD ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT NACHGEHOLT.

 

Das Adhäsionsverfahren ist noch immer ein häufig „unliebsamer“ Begleiter des Strafprozesses. So wird oft versucht, Geschädigte bzw. deren Vertreter von der Geltendmachung abzuhalten – zuweilen mit Erfolg. Der Kollege RA Thomas Franz wird einen  Überblick über die rechtlichen Regelungen und Möglichkeiten des Adhäsionsverfahrens geben. Zugleich soll ein Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem kollegialen Austausch von Erfahrungen in der sehr unterschiedlichen Handhabung bei den regionalen Gerichten (bzw. dortigen Richtern) liegen.

Im Anschluss an die Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO erteilt. Für die erleichterte Planbarkeit ist eine vorherige Rückmeldung sehr willkommen, wenn auch nicht zwingend nötig. Über Ihr zahlreiches Erscheinen freue ich mich.