Workshop zum Urheber- und Medienrecht

Wann:
2. März 2018 um 09:00 – 3. März 2018 um 14:00
2018-03-02T09:00:00+01:00
2018-03-03T14:00:00+01:00
Wo:
Hotel Vorfelder
Bahnhofstraße 26
69190 Walldorf
Deutschland

Zweitägiger Workshop zum Urheber- und Medienrecht

Am 02.-03.2018 wird die Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht im Heidelberger Anwaltsverein einen zweitägigen Workshop zum Urheber- und Medienrecht veranstalten. Folgende Referenten, die seit mehreren Jahren anwaltlich tätig und auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert sind, werden jeweils einen Vortrag halten:

Christoph Göritz (RA und Fachanwalt für IT-Recht, Kanzlei GHI Rechtsanwälte Mannheim): Aktuelle Rechtsprechung zu Bewertungsportalen

Patrick Imgrund (RA und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Kanzlei GHI Rechtsanwälte Mannheim): Links und Urheberrecht – Eine Chronologie

Dr. Monika Dihsmaier (Rechtsanwältin, Kanzlei Dr. Sedlmeier & Dr. Dihsmaier Heidelberg): Umsatzsteuerliche Behandlung von Abmahnungen

Lutz Schroeder (RA, Kanzlei Schroeder Kiel): Thema NN

Dr. Felix Buchmann (RA, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Kanzlei SGT Rechtsanwälte Stuttgart): Das Recht am eigenen Bild zwischen KUG und UrhG – analoge Anwendung von § 31 ff. UrhG auf die Rechteinräumung am eigenen Bild?

Thomas Bierlein (RA, Fachanwalt für IT-Recht, Kanzlei Bierlein Heidelberg): Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Umsetzung in der Kanzlei

Am Ende der Veranstaltung wird Gelegenheit sein, sich im Kollegenkreis zu weiteren aktuellen Themen und Entwicklungen im Urheber- und Medienrecht auszutauschen. Dabei ist jeder Teilnehmer eingeladen, aktuelle Fälle aus der anwaltlichen Praxis vorzutragen und zur Diskussion zu stellen.

Der Workshop richtet sich an im Urheber- und Medienrecht tätige Rechtsanwälte und Fachanwälte und sonstige Juristen, die sich für dieses Rechtsgebiet interessieren. Exklusive Pausen wird die Veranstaltung 10 Zeitstunden umfassen (Vorträge und Diskussion).

Die Veranstaltung wird im Hotel Vorfelder in Waldorf stattfinden. Das Hotel berechnet für die Verpflegung inklusive Mittagessen für den 02.03.2018 56,70 (Veranstaltungsdauer 09:00 – 17:30 Uhr; anschließend optional Abendessen auf Selbstzahlerbasis) und für den 03.03.2018 € 45,90 inklusive anschließendem Mittagessen (Veranstaltungsdauer 09:00 – ca. 14:00 Uhr), für beide Tage zusammen somit € 102,60. Die Verpflegungspauschale ist gegen Rechnung direkt an das Hotel zu zahlen.

Bitte melden Sie sich vor der Veranstaltung direkt beim Hotel Vorfelder an unter tagen@hotel-vorfelder.de.