Workshop zum Urheber- und Medienrecht

Wann:
23. September 2022 um 09:00 – 24. September 2022 um 14:00
2022-09-23T09:00:00+02:00
2022-09-24T14:00:00+02:00
Wo:
Hotel Vorfelder
Bahnhofstr. 28
69190 Walldorf
Kontakt:
RA Andreas Forsthoff
06221 434030

Zweitägiger Workshop zum Urheber- und Medienrecht

Vom 23.-24.09.2022 wird die Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht im Heidelberger Anwaltsverein einen zweitägigen Workshop zum Urheber- und Medienrecht veranstalten.

Folgende Referenten, die seit mehreren Jahren anwaltlich tätig und auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert sind, werden jeweils einen Vortrag halten:

Thomas Bierlein (Heidelberg): Das Urheberrecht und die Auswirkungen des neuen Schuldrechts 2022

Christopher Wolf (Stuttgart): Wirksamkeit per E-Mail abgegebener Unterlassungserklärungen

Frank Richter (Dossenheim): Aktueller deutscher Meinungsstand zum immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO

Alexander von Vultée und Alexandra Schmitt (Deutsche Telekom AG, Darmstadt): Auskunftsanspruch nach § 32d UrhG

Christoph Göritz (Mannheim): KI generierte Werke – Schöpfungen ohne Schöpfer?

Patrick Imgrund (Mannheim): Erkenntnisse aus BGH VI ZR 172/20 – Wittenberger Sau

Am Ende der Veranstaltung wird Gelegenheit sein, sich im Kollegenkreis zu weiteren aktuellen Themen und Entwicklungen im Urheber- und Medienrecht auszutauschen. Dabei ist jeder Teilnehmer eingeladen, aktuelle Fälle aus der anwaltlichen Praxis vorzutragen und zur Diskussion zu stellen.

Der Workshop richtet sich an im Urheber- und Medienrecht tätige Rechtsanwälte und Fachanwälte und sonstige Juristen, die sich für dieses Rechtsgebiet interessieren. Exklusive Pausen wird die Veranstaltung 10 Zeitstunden umfassen (Vorträge und Diskussion).

Die Veranstaltung wird wie in den letzten Jahren im Hotel Vorfelder in Waldorf stattfinden. Das Hotel berechnet für die Verpflegung inklusive Mittagessen für den 23.09.2022 € 64,80 (Veranstaltungsdauer 09:00 – 17:30 Uhr; anschließend optional Abendessen auf Selbstzahlerbasis) und für den 24.09.2022 € 53,60 inklusive anschließendem Mittagessen (Veranstaltungsdauer 09:00 – ca. 14:00 Uhr), für beide Tage zusammen somit € 118,40. Die Verpflegungspauschale ist gegen Rechnung direkt an das Hotel zu zahlen.

Die Veranstaltung wird durchgeführt durch die Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht im Heidelberger Anwaltsverein. Da die Referenten aus dem „eigenen Kreis“  stammen, werden von Seiten der Arbeitsgemeinschaft keine Teilnahmegebühren erhoben.

Bitte melden Sie sich vor der Veranstaltung direkt beim Hotel Vorfelder an unter tagen@hotel-vorfelder.de.