Workshop zum Urheber- und Medienrecht

Wann:
24. Mai 2019 um 09:00 – 25. Mai 2019 um 14:00
2019-05-24T09:00:00+02:00
2019-05-25T14:00:00+02:00
Wo:
Hotel Vorfelder
Bahnhofstraße 28
69190 Walldorf

Zweitägiger Workshop zum Urheber- und Medienrecht

Vom 24.-25.05.2019 wird die Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht im Heidelberger Anwaltsverein einen zweitägigen Workshop zum Urheber- und Medienrecht veranstalten. Folgende Referenten, die seit mehreren Jahren anwaltlich tätig und auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert sind, werden jeweils einen Vortrag halten:

Christoph Göritz (RA und Fachanwalt für IT-Recht, Kanzlei GHI Rechtsanwälte Mannheim): Influencer Marketing – Ein Überblick

Patrick Imgrund (RA und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Kanzlei GHI Rechtsanwälte Mannheim): Kunsturhebergesetz und Datenschutzgrundverordnung – Anwendungsvorrang oder Fortgeltung?

Lutz Schroeder (RA, Kanzlei Schroeder Kiel): Creative Commons Lizenzen – Eine Übersicht der Rechtsprechung

Dr. Frank Zander (RA, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Gönnheimer & Zander Rechtsanwälte Mannheim): Der presserechtliche Anspruch auf Gegendarstellung

Thomas Bierlein (RA, Fachanwalt für IT-Recht, Kanzlei Bierlein Heidelberg): Facebook, Fanpages & Co. – Die rechtliche Zulässigkeit von Unternehmensseiten in den Sozialen Medien

Am Ende der Veranstaltung wird Gelegenheit sein, sich im Kollegenkreis zu weiteren aktuellen Themen und Entwicklungen im Urheber- und Medienrecht auszutauschen. Dabei ist jeder Teilnehmer eingeladen, aktuelle Fälle aus der anwaltlichen Praxis vorzutragen und zur Diskussion zu stellen.

Der Workshop richtet sich an im Urheber- und Medienrecht tätige Rechtsanwälte und Fachanwälte und sonstige Juristen, die sich für dieses Rechtsgebiet interessieren. Exklusive Pausen wird die Veranstaltung 10 Zeitstunden umfassen (Vorträge und Diskussion).

Die Veranstaltung wird im Hotel Vorfelder in Waldorf stattfinden. Das Hotel berechnet für die Verpflegung inklusive Mittagessen für den 24.05.2019 57,60 (Veranstaltungsdauer 09:00 – 17:30 Uhr; anschließend optional Abendessen auf Selbstzahlerbasis) und für den 25.05.2019 € 46,80 inklusive anschließendem Mittagessen (Veranstaltungsdauer 09:00 – ca. 14:00 Uhr), für beide Tage zusammen somit € 104,40. Die Verpflegungspauschale ist gegen Rechnung direkt an das Hotel zu zahlen.

Bitte melden Sie sich vor der Veranstaltung direkt beim Hotel Vorfelder an unter tagen@hotel-vorfelder.de.