Fortbildung Strafrecht

Wann:
13. Mai 2014 um 17:00 – 19:00
2014-05-13T17:00:00+00:00
2014-05-13T19:00:00+00:00
Wo:
Helmstätter Herrenhaus
Dossenheimer Landstraße 4
69121 Heidelberg
Deutschland
Kontakt:
Dr. Jörg Becker
06221 259 88

– Günter Urbanczyk –

Was Sie schon immer über Computer, Internet und Strafrecht wissen wollten, aber sich nie zu fragen trauten

  • Wie kann die Polizei gelöschte Daten auf einer Festplatte wieder herstellen und warum geht das manchmal nicht?
  • Wie können kinderpornografische Bilder auf der Festplatte meines Mandanten gefunden werden?
  • Wie vertrauenswürdig sind die Sendeinformationen einer E-Mail (Absender, Datum etc) und was sagen die uns?
  • Läßt sich beweisen, ob eine bestimmte Person eine E-Mail versandt oder eine Datei herunter geladen hat?
  • Mache ich mich strafbar, wenn ich eine legal erworbene Video-DVD auf meinem PC abspiele?
  • Welchen Beweiswert hat eine Personenidentifizierung in „sozialen Netzwerken“ wie Facebook?
  • Kann ich ohne Geheimzahl mit einer EC-Karte Geld abheben?
  • Gibt es Möglichkeiten elektronische Kommunikation oder Datenträger sicher zu verschlüsseln?

Diese und viele andere Fragen wird Rechtsanwalt Günter Urbanczyk so zu beantworten versuchen, daß man die Antworten ohne Informatik-Studium verstehen und in der anwaltlichen Praxis anwenden kann. Günter Urbanczyk ist Fachanwalt für Strafrecht und interessiert sich seit vielen Jahren auch für moderne Kommunikations- und Informationstechnologien.