Die medizinische Aufklärung: Lästige Pflicht – rechtliche Notwendigkeit

Wann:
29. April 2014 um 17:00
2014-04-29T17:00:00+00:00
2014-04-29T17:30:00+00:00
Wo:
Internationales Wissenschaftsforum Heidelberg (IWH)
Hauptstraße 242
69117 Heidelberg
Deutschland
Kontakt:
Jutta Dillschneider
06221/311347

Einladung zur zweiten Sitzung des Interdisziplinären Gesprächskreises Medizin und Recht

am 29.04.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie herzlich zur zweiten Sitzung des Interdisziplinären Gesprächskreises Medizin und Recht

 am 29.04.2014, 19.00 Uhr,

in das Internationale Wissenschaftsforum Heidelberg ein.

 Unser Thema lautet:

 Die medizinische Aufklärung:

Lästige Pflicht – rechtliche Notwendigkeit

Über dieses Spannungsfeld möchten wir diskutieren.

Die medizinische Aufklärung steht als Einfallstor für die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld schon lange im Fokus der Rechtsprechung. Unter Medizinern wird vor allem das nötige Maß der Aufklärung seit jeher kontrovers diskutiert.

Der medizinische Alltag stellt die Beteiligten zunehmend vor neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Medizin, Personalmangel sowie der Notwendigkeit, in immer größerem Umfang ausländische Mediziner in die Teams zu integrieren sowie fremdsprachige Patienten aufzuklären.

Eine kurze Einführung in das Thema sowie die rechtlichen Grundlagen gibt Ihnen Frau

Rechtsanwältin Jutta Dillschneider, Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht, Tiefenbacher Rechtsanwälte, Heidelberg, Leiterin Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.

Unter der Moderation von Herrn Prof. Dr. med. Markus Büchler, Ärztlicher Direktor – Abteilung für Allgemeine, Viszerale und Transplantationschirurgie, Universität Heidelberg, stellt uns

Frau Prof. Dr. med. Jana Jünger, Oberärztin, Medizinische Klinik Heidelberg, Innere Medizin II, Leiterin Kompetenzzentrum für Prüfungen in der Medizin Baden Württemberg, Studiengangsleitung Master of Medical Education ihre Arbeit am Nationalen Mustercurriculum zur ärztlichen Gesprächsführung vor.

Herrn Prof. Dr. med. Markus Huber-Lang, Oberarzt der Unfallchirurgie des Klinikums Ulm, berichtet anhand von Fallbeispielen aus dem klinischen Alltag der Unfallchirurgie.

Aus rechtlicher, insbesondere anwaltlicher Sicht beleuchtet Herr Rechtsanwalt Oliver Klaus, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, Ostheim & Klaus Rechtsanwälte, Darmstadt, das Thema aus der Sicht des Patientenvertreters

und Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Dreixler, Fachanwalt für Medizinrecht, Bremenkamp Rechtsanwälte, Heidelberg, aus Sicht des Vertreters der Behandlerseite.

Wie schon in unserer ersten Sitzung möchten wir im Anschluss an die Kurzvorträge über die kontroversen Standpunkte hinweg miteinander ins Gespräch kommen.

Wir bitten um Zu- oder Absage per E-Mail an fehringer@tiefenbacher.de.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Dillschneider

Rechtsanwältin