Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis

Wann:
5. Dezember 2017 um 18:30
2017-12-05T18:30:00+01:00
2017-12-05T18:45:00+01:00
Wo:
Arbeitsgericht Heidelberg
Vangerowstraße 20
69115 Heidelberg
Deutschland
Kontakt:
Michael Eckert
06221-91405-0

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitsrechtlichen Gesprächskreises,

wie bereits angekündigt, findet unsere nächste Sitzung am Dienstag, 05. Dezember 2017 um 18:30 Uhr s.t. in den Räumen der Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts statt. Parkmöglichkeiten bestehen ja bekanntlich im zweiten Untergeschoss.

Ich freue mich sehr, dass Frau Richterin am Arbeitsgericht Barbara Seeling sich bereit erklärt, an diesem Tag zu referieren. Sie gibt uns einen

Überblick über das betriebliche Eingliederungsmanagement.

Sie wird mit Informationen über das Thema „Krankheitsbedingte Kündigung“ beginnen und diesem Rahmen erläutern, wo das BEM innerhalb des Kündigungsschutzprozesses bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine Rolle spielt. Wir wissen, dass die Durchführung eines BEM – derzeit noch – nicht Voraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist. Über eine Änderung dieser Rechtslage wird auch schon länger spekuliert. Frau Seeling wird die Ziele, den Inhalt und die Durchführung des BEM beleuchten und uns auf den aktuellen Stand bringen. Fragen und eine Diskussion sind wie immer erwünscht.

Sodann findet eine Aussprache über aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen statt. Sie können gerne entsprechende Fragen oder auch einen Bericht über ein aus Ihrer Sicht wichtiges Urteil mitbringen. Der zeitliche Rahmen ist insgesamt mit 2,5 Stunden geplant.

Im Anschluss werden wir uns dann bei Getränken und – vor Ort bestellter – Pizza zusammensetzen.

Damit kehren wir übrigens zurück zu den inzwischen 20 Jahre zurückliegenden Anfängen unseres Gesprächskreises, der gleichzeitig auch die erste Arbeitsgemeinschaft des Anwaltsvereins Heidelberg war. In einem an die arbeitsrechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen sowie Richterinnen und Richter gerichteten Schreiben von Anfang 1998 hieß es unter anderem:

„Ziel ist es, Kolleginnen und Kollegen über den einen oder anderen fachlichen Schwerpunkt zu informieren, den wir in unserer täglichen Arbeit haben und in dem wir besonders „firm“ sind. Anschließend soll dann eine fachliche Diskussion über allgemeine fachliche Fragen stattfinden, die schließlich in ein gemeinsames Abendessen und / oder Getränke (Selbstzahler!) münden soll.“

 In diesem Sinne freue ich mich besonders, dass unser Kollege Michael Auerbach sich nach Erhalt des „Save the date“ spontan bereit erklärt hatte, den Rotwein für diesen Abend zu spenden. Dafür herzlichen Dank!

Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele von Ihnen an dieser Veranstaltung teilnehmen könnten.

Mit besten kollegialen Grüßen

Eckert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht