Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis
Vangerowstr. 20
69115 Heidelberg
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
Sie warten sicher schon alle sehr sehnsüchtig auf unsere nächste Sitzung. Hier muss ich mich zunächst dafür entschuldigen, dass in diesem Jahr bisher noch keine Sitzung stattgefunden hat. Bei uns war hier im Büro einfach zu viel los.
Aber wir lassen das Jahr natürlich nicht ohne Arbeitsrechtlichen Gesprächskreis zu Ende gehen, zumal zum Jahresende unsere traditionelle Weihnachtssitzung in den Räumen der Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts stattfindet.
Ich habe mich gerade mit dem Präsidenten, Herrn Theo Thewes, abgestimmt und kann Sie wie folgt einladen:
Unsere nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, 12. Dezember 2024 um 18:00 Uhr in den Räumen der Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim.
Wir hoffen, dass bis dahin die Tiefgarage wieder nutzbar ist.
Wir haben – nicht nur für diejenigen, die dringend noch Fortbildungsstunden
benötigen – ein sehr interessantes Programm:
- Zunächst wird der Präsident des Arbeitsgerichts Mannheim Herr Theo Thewes über aktuelle Entwicklungen am Arbeitsgericht informieren, z.B. Stand und Entwicklung der Verfahren, personelle Entwicklung etc. Vielleicht ist bis dahin auch bekannt, wer der/die neue Vizepräsident/-in des Arbeitsgerichts wird. Diese Position ist seit der Ernennung von Herrn Thewes zum Präsidenten noch nicht besetzt worden.
- Herr Richter am Arbeitsgericht Daniel Obst wird zum Thema „Abmahnungsrecht“ vortragen. Bekanntlich werden Abmahnungen in formeller und materieller Hinsicht von Arbeitgebern in ihrer Bedeutung häufig unterschätzt, zumal eine gesetzliche Regelung fehlt. Umso wichtiger erscheint mir daher dieser Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung.
- Soweit noch Zeit ist und Interesse besteht, kann ich über einen von uns auf Arbeitgeberseite betreuten Fall berichten, in dem der derzeit bundesweit aktive AGG-Hopper Herr W. einen Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt hatte. Hintergrund war eine nicht ganz geschlechtsneutrale Stellenanzeige. Der Kläger hat in ganz Deutschland dutzendfach Entschädigungen geltend gemacht, ist aber erst kürzlich vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Hier gibt es interessante Details und Hintergründe.
Es besteht natürlich wie immer Gelegenheit zur Diskussion.
Im Anschluss wollen wir guter Tradition entsprechend wieder eine Pizzabestellung aufgeben. Wer könnte das eine oder andere Getränk mitbringen? Ich würde dann schauen, was noch fehlt und würde mich über eine rege Beteiligung auch beim gemeinsamen Essen sehr freuen.
Ein herzlicher Dank geht wie immer an das Arbeitsgericht und seinen Präsidenten, nicht nur für den Vortrag, sondern auch für die Möglichkeit, in den Gerichtsräumen zu tagen!
Mit besten kollegialen Grüßen
Ihr / Euer
Michael Eckert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht