Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis

Wann:
10. Dezember 2019 um 18:30
2019-12-10T18:30:00+01:00
2019-12-10T18:45:00+01:00
Wo:
Arbeitsgericht MA, Kammern Heidelberg
Vangerowstr. 20
Kontakt:
RA Michael Eckert
06221 - 9140530

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen im Arbeitsrecht,

ich möchte Sie heute zu unserer traditionellen letzten Sitzung im Kalenderjahr einladen, die wie üblich in den Räumen der Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim stattfindet. An dieser Stelle schon ein herzliches Dankeschön an Herrn Präsident Maier und Herrn Vize-Präsident Thewes für die Möglichkeit, in einem Sitzungssaal zu tagen.

Die Sitzung findet statt am

Dienstag, 10. Dezember 2019 um 18:30 Uhr s.t.

Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim,

!Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg!

Zunächst freue ich mich, dass Herr Präsident des Arbeitsgerichts Rolf Maier uns einen Überblick über die Arbeit des Gerichtes, den Personalstand, die richterlichen Erfahrungen mit der elektronischen Personalakte und weitere Informationen gibt. Hier besteht auch Gelegenheit zur Diskussion oder für Fragen.

Anschließend wird Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Driver-Polke aus der Kanzlei Mainwerk Rechtsanwälte mbB über eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts berichten, die auf den ersten Blick nur Auswirkungen für das Thema der Nachtschichtzuschläge hat. Dieses Thema mag zwar recht speziell erscheinen, es führt aber zu allgemeinen Fragestellungen im Bereich der Tarifautonomie, der richterlichen Rechtsfortbildung und berührt auch den allgemeinen arbeitsrechtlichen und grundrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Im Anschluss übernehme ich es, über einige mir interessant erscheinende Urteile aus der jüngeren Zeit zu berichten und insbesondere – zum Abschluss – die aktuelle sog. „Suggar-Daddy“-Entscheidung mit Ihnen zu diskutieren.

Es wird also wieder spannend. Ich würde mich freuen, möglichst viele von Ihnen begrüßen zu dürfen.

Im Anschluss haben wir einen Tisch im „Tati“, Bergheimer Straße 147 (Landfriedkomplex) reserviert und es wäre schön, wenn wir wieder bei einem Glas Bier, Wein und/oder einem Abendessen das arbeitsrechtliche Fortbildungsjahr ausklingen lassen könnten

Mit herzlichen kollegialen Grüßen

 

Michael Eckert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht