Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht
Bahnhofstraße 28
69190 Walldorf
Deutschland
Zweitägiger Workshop zum Urheber- und Medienrecht
Am 14.-15.07.2017 wird die Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Medienrecht im Heidelberger Anwaltsverein einen zweitägigen Workshop zum Urheber- und Medienrecht veranstalten. Folgende Referenten, die seit mehreren Jahren anwaltlich tätig und auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert sind, werden jeweils einen Vortrag halten:
Dr. Simon Haug (RA und Syndikusrechtsanwalt, FAZ Frankfurt): Neue Entwicklungen im Medienrecht. Der Hinwirkungsanspruch
Christoph Göritz (RA und Fachanwalt für IT-Recht, Kanzlei GHI Rechtsanwälte Mannheim): Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Filesharing
Patrick Imgrund (RA und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Kanzlei GHI Rechtsanwälte Mannheim): Lichtbilder bei Amazon
Annika Grimme (RAin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte München): Das Recht am eigenen Bild und die Kunstfreiheit
Lutz Schroeder (RA, Kanzlei Schroeder Kiel): Aktuelles zur Verdachtsberichtserstattung
Dr. Felix Buchmann (RA, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Kanzlei SGT Rechtsanwälte Stuttgart): Darf es noch etwas mehr sein? Oliver Twist und das neue Urhebervertragsrecht
Otto Freiherr Grote LL.M (RA, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, ameleo Law von Groll & Korte Partnerschaftsgesellschaft Düsseldorf): In Alltagsgegenständen versteckte Funk-Kameras und § 90 TKG
Am Ende der Veranstaltung wird Gelegenheit sein, sich im Kollegenkreis zu weiteren aktuellen Themen und Entwicklungen im Urheber- und Medienrecht auszutauschen. Dabei ist jeder Teilnehmer eingeladen, aktuelle Fälle aus der anwaltlichen Praxis vorzutragen und zur Diskussion zu stellen.
Der Workshop richtet sich an im Urheber- und Medienrecht tätige Rechtsanwälte und Fachanwälte und sonstige Juristen, die sich für dieses Rechtsgebiet interessieren. Exklusive Pausen wird die Veranstaltung 10 Zeitstunden umfassen (Vorträge und Diskussion).
Die Veranstaltung wird im Hotel Vorfelder in Waldorf stattfinden. Das Hotel berechnet für die Verpflegung inklusive Mittagessen für den 14.07.2017 € 54,00 (Veranstaltungsdauer 09:00 – 17:30 Uhr; anschließend optional Abendessen auf Selbstzahlerbasis) und für den 15.07.2017 € 39,50 inklusive anschließendem Mittagessen (Veranstaltungsdauer 09:00 – ca. 14:00 Uhr), für beide Tage zusammen somit € 93,50. Die Verpflegungspauschale ist gegen Rechnung direkt an das Hotel zu zahlen.
Bitte melden Sie sich vor der Veranstaltung direkt bei Rechtsanwalt Andreas Forsthoff an.