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Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Tobias Sedlmeier referiert zu folgendem Thema:

EU-Datenschutzgrundverordnung

Die EU-Datenschutzgrundverordnung schafft zum ersten Mal einen unmittelbar in allen EU-Ländern geltenden Rechtsrahmen für den Datenschutz. Die Unterschiede zum bisherigen BDSG und zur aktuell noch geltenden EU-Datenschutzrichtlinie sind erheblich.

Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung muss bei allen Unternehmen und sonstigen Stellen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, bis zum 24.05.2018 erfolgen.

Der Vortrag beleuchtet die Neuerungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und zeigt deren Auswirkungen auf die anwaltliche Beratungspraxis.

Neben den Grundlagen der EU-Datenschutzgrundverordnung (Anwendungsbereich und Grundprinzipien des neuen EU-Datenschutzrechts) werden insbesondere folgende Bereiche dargestellt:

Neue Anforderungen an die datenschutzrechtliche Einwilligung – Zukunft des Beschäftigtendatenschutzes – Direktwerbung – Anforderungen an die Datensicherheit – Rechte der Betroffenen (einschließlich Recht auf „Vergessenwerden“ und auf Datenübertragung) – Profiling – Pflichten der Verantwortlichen (insbesondere Datenschutz-Folgenabschätzung, Selbstregulierung und Zertifizierungen, neue Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden, Data Protection by Design and by Default) – Auftragsverarbeitung – internationaler Datenverkehr – betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Datenschutzaufsicht – Rechtsbehelfe und Sanktionen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Teilnahme!