Wann:
5. Dezember 2023 um 18:30
2023-12-05T18:30:00+01:00
2023-12-05T18:45:00+01:00
Wo:
Arbeitsgericht Heidelberg
Vangerowstr. 20
69115 Heidelberg
Kontakt:
RA Michael Eckert
06221/91405-30

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

auf Richter- und Anwaltsseite,

nach dem fulminanten Vortrag von Frau Präsidentin des BAG Inken Gallner müssen wir jetzt wieder etwas zurück zur Tagesordnung.

Ich freue mich daher, Sie hiermit sehr herzlich zu unserer „Weihnachtssitzung“ am

Dienstag, 05. Dezember 2023,

 wie gewohnt um 18.30 Uhr einzuladen.

 Es entspricht inzwischen schon guter Tradition, dass wir uns in den Räumen der Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts, Vangerowstr. 20, 69115 Heidelberg, treffen. Herzlichen Dank an den Vizepräsidenten, Herrn Theodor Thewes, der dies wiederum ermöglicht hat.

Ich hatte für den diesjährigen Anwaltsausflug zur Air Base Ramstein einen passenden Vortrag vorbereitet, den ich allerdings krankheitsbedingt nicht halten konnte. Dies soll jetzt nachgeholt werden. Ich werde zu Besonderheiten vortragen, die zu beachten sind, wenn bei arbeitsgerichtlichen Verfahren der Arbeitgeber eine Botschaft oder ein Konsulat ist. Hier gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, z.B. die richtige Bezeichnung des Arbeitgebers oder auch die Frage, ob aufgrund der internationalen Zuständigkeit deutsche Gerichte überhaupt entscheiden dürfen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn aus Ihren Reihen noch ein Vorschlag für einen zweiten Vortrag kommen könnte, am besten verbunden mit dem Angebot, selbst zu referieren.

In jedem Fall können wir noch über aktuelle Entscheidungen u.a. des BAG sprechen, u.a. aus dem Bereich „Nachtschicht-Zulage“.

Ein kurzer Bericht gilt auch der Frage, was aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Arbeitszeit-Erfassung geworden ist.

Ebenfalls guter Tradition entsprechend wollen wir im Anschluss an den offiziellen Teil Pizza o.ä. bestellen um den Abend dann bei Speis und Trank noch angenehm ausklingen zu lassen.

Ich würde mich nicht nur über aktive Beiträge, sondern auch über Ihre Teilnahme sehr freuen.

Mit besten kollegialen Grüßen

Ihr

 

Michael Eckert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht